Am 1. Januar 2016 ist die verschärfte Variante der Energieeinsparverordnung 2014 in Kraft getreten. In Folge werden sich die Förderinstrumente der "Kreditanstalt für Wiederaufbau" ändern. Das KfW-Programm 153 "Energieeffizient bauen" enthält fortan nicht mehr den Förderstandard "KfW-Effizienthaus 70", da dieser nun dem gesetzlichen Mindeststandard für Wohnungsneubauten entspricht.
Programm 153 "Energieeffizient bauen"
Programm 274 "Erneuerbare Energien - Photovoltaik"
Programm 275 "Erneuerbare Energien - Speicher"
Im Neubau ist es möglich, durch das sogenannte Innovationsförderprogramm des "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" Fördergelder für die Installation besonders effizienter Heizsysteme zu erhalten.
Innovationsförderprogramm