KfW-Förderung

Am 1. Januar 2016 ist die verschärfte Variante der Energieeinsparverordnung 2014 in Kraft getreten. In Folge werden sich die Förderinstrumente der "Kreditanstalt für Wiederaufbau" ändern. Das KfW-Programm 153 "Energieeffizient bauen" enthält fortan nicht mehr den Förderstandard "KfW-Effizienthaus 70", da dieser nun dem gesetzlichen Mindeststandard für Wohnungsneubauten entspricht.

 

Programm 153 "Energieeffizient bauen"

  • "KfW-Effizienzhaus 55" - Primärenergiebedarf 55% und Transmissionswärmeverlust 70% des Mindestenergiestandards
    • 100.000€ Kredit pro Wohneinheit
  • "KfW-Effizienzhaus 40" - Primärenergiebedarf 40% und Transmissionswärmeverlust 55% des Mindestenergiestandards
    • 100.000€ Kredit pro Wohneinheit

Programm 274 "Erneuerbare Energien - Photovoltaik"

  • Anlagen für die Stromerzeugung aus Sonnenenergie
    • Kredit bis zu 100% der Nettoinvestitionskosten mit 1,21% effektivem Jahreszins zur Förderung von Anlagen für die Stromerzeugung aus Sonnenenergie

Programm 275 "Erneuerbare Energien - Speicher"

  • Anlagen Speicherung von Strom aus Sonnenenergie
    • Kredit bis zu 100% der Nettoinvestition mit 1,21% effektivem Jahreszins mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 30%

 

BAFA-Förderung

Im Neubau ist es möglich, durch das sogenannte Innovationsförderprogramm des "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" Fördergelder für die Installation besonders effizienter Heizsysteme zu erhalten.

Innovationsförderprogramm

  • Wärmepumpen
  • Holzpelletheizungen
  • Solarkollektoren